8. Juli 2013

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Die wesentlichen Inhalte des Über­las­sungsver­trages wer­den durch § 12 AÜG bestimmt:

- Schrift­form
— Erk­lärung über die Erlaubnis
— Merk­male der Tätigkeit des Zeitar­beit­nehmers und erforder­lich beru­fliche Qualifikation
— Gel­tung der Arbeits­be­din­gun­gen beim Kun­den, sofern kein Tar­ifver­trag ange­wandt wird.

Daneben gibt es eine Rei­he nüt­zlich­er Inhalte wie z.B.

- Haf­tungs­be­gren­zun­gen
Pro­vi­sion­sregelun­gen
Fäl­ligkeit­sregelun­gen etc.