8. Juli 2013
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Die wesentlichen Inhalte des Überlassungsvertrages werden durch § 12 AÜG bestimmt:
- Schriftform
— Erklärung über die Erlaubnis
— Merkmale der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers und erforderlich berufliche Qualifikation
— Geltung der Arbeitsbedingungen beim Kunden, sofern kein Tarifvertrag angewandt wird.
Daneben gibt es eine Reihe nützlicher Inhalte wie z.B.
- Haftungsbegrenzungen
— Provisionsregelungen
— Fälligkeitsregelungen etc.