12. Mai 2016

Aktuelles Seminar zu den Änderungen im AÜG

RA Jörg Hen­nig, Betreiber dieser Inter­net­seite, wird im Mai 2017 drei weit­ere Sem­i­nare zu den Änderun­gen im Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz abhalten:

  • 16. Mai 2017, Stuttgart
  • 17. Mai 2017, Hamburg
  • 18. Mai 2017, Leipzig

jew­eils von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Sem­i­narort: zen­trale Tagung­sho­tels in Citylage.

Ver­anstal­ter ist die ZP1-Akademie.

Fol­gende Inhalte sind vorgesehen:

DIE AÜG-REFORM 2017

Die anste­hen­den Änderun­gen bei AÜG und Werkverträ­gen betr­e­f­fen Arbeit­ge­ber aus den Bere­ichen Zeitar­beit, IT, Engi­neer­ing, Auto­mo­tive, Gesund­heit sowie Konz­er­nun­ternehmen. Höch­stüber­las­sungs­dauer Equal Treat­ment-Regelun­gen und das dro­hende Ver­bot der Vor­rat­ser­laub­nis ste­hen im Raum.

Die Änderungen im AÜG zum 1. Januar 2017

Höch­stüber­las­sungs­dauer / Unter­brechungs­frist / Per­son­alka­rus­selle / Begriff des Entlei­hers / abwe­ichende Regelun­gen durch Tar­ifver­trag im Kun­den­be­trieb / Tar­if­bindung / Bezug­nahme mit und ohne Betrieb­svere­in­barung / Bezug­nahme branchen­fremder Tar­ifverträge / Equal Pay und Equal Treat­ment-Regelun­gen / Recht­fol­gen bei Ver­stößen / Bußgelder und Fik­tion eines Arbeitsver­hält­niss­es / Ver­bot des Ket­ten­ver­leihs / Ein­schränkung der Streikarbeit

Der neue Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB

Merk­male des Arbeit­nehmers / Recht­sprechung des BAG / Fol­gen für Dienst- und Werkverträge

Klassische Personaleinsatzmodelle auf dem Prüfstand

Werk- und Dien­stverträge neu definieren / präzise Abgren­zung zwis­chen selb­st­ständi­gem Per­son­alein­satz (Werkver­trag / Dien­stver­trag / Free­lancer) und Arbeit­nehmerüber­las­sung / Fes­t­lohn­mod­elle in Konkur­renz zu Tar­i­flohn und Equal Treat­ment / Anforderun­gen und Notwendigkeit ein­er selb­st­ständi­gen Betrieb­sabteilung zur Durch­führung der Arbeit­nehmerüber­las­sung / „Brück­enköpfe“

Konzern- und Branchenbesonderheiten

Konz­ern­priv­i­leg / Beson­der­heit­en in Matrixstruk­turen / Beson­dere Fra­gen im IT‑, Auto­mo­tivesek­tor und im Gesundheitsbereich

Elementare Regelungen der Zeitarbeit

Tar­ifverträge / Branchen­zuschläge / unzuläs­sige Ver­lagerung des Beschäftigungsrisikos

Weit­ere Infos find­en Sie hier.