24. April 2015

18.000 Verleiherlaubnisse in Deutschland

Antwort auf Kleine Anfrage Frak­tion Bünd­nis 90/Die Grü­nen: Rund 18.000 Unternehmen dür­fen Arbeit­nehmer verleihen

Rund 18.000 Betriebe in Deutsch­land dür­fen Arbeit­nehmer an Fremd­fir­men über­lassen. Das ergibt sich aus einer
Antwort der Bun­desregierung (BT-Drs.: 18/573) auf eine Kleine Anfrage der Frak­tion Bünd­nis 90/Die Grü­nen. Unter den Zeitar­beits­fir­men befan­den sich danach zum Stich­tag (30.6.2013) rund 38 Prozent sog. Mis­ch­be­triebe, also Fir­men, deren Betrieb­szweck nicht über­wiegend die Arbeit­nehmerüber­las­sung ist.
Weit­ere Zahlen und Fak­ten zur Leiharbeit:

•  Zahl der Zeitar­beit­nehmer: 852.000. Dies entspricht einem Anteil an der Gesam­tar­beit­nehmer­schaft von etwa zwei
Prozent.
•  Zahl der Zeitar­beit­nehmer in „Mis­ch­be­trieben“, die nicht über­wiegend Arbeit­nehmerüber­las­sung betreiben: 144.000 bzw. 17 Prozent der Leiharbeitnehmer.
•  Betriebe mit weniger als 50 Lei­har­beit­nehmern: 13.300 bzw. 74 Prozent der Verleihbetriebe.
•  Betriebe mit weniger als 50 Lei­har­beit­nehmern in „Mis­ch­be­trieben“: 6.400 bzw. 93 Prozent