24. April 2015
18.000 Verleiherlaubnisse in Deutschland
Antwort auf Kleine Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Rund 18.000 Unternehmen dürfen Arbeitnehmer verleihen
Rund 18.000 Betriebe in Deutschland dürfen Arbeitnehmer an Fremdfirmen überlassen. Das ergibt sich aus einer
Antwort der Bundesregierung (BT-Drs.: 18/573) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter den Zeitarbeitsfirmen befanden sich danach zum Stichtag (30.6.2013) rund 38 Prozent sog. Mischbetriebe, also Firmen, deren Betriebszweck nicht überwiegend die Arbeitnehmerüberlassung ist.
Weitere Zahlen und Fakten zur Leiharbeit:
• Zahl der Zeitarbeitnehmer: 852.000. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtarbeitnehmerschaft von etwa zwei
Prozent.
• Zahl der Zeitarbeitnehmer in „Mischbetrieben“, die nicht überwiegend Arbeitnehmerüberlassung betreiben: 144.000 bzw. 17 Prozent der Leiharbeitnehmer.
• Betriebe mit weniger als 50 Leiharbeitnehmern: 13.300 bzw. 74 Prozent der Verleihbetriebe.
• Betriebe mit weniger als 50 Leiharbeitnehmern in „Mischbetrieben“: 6.400 bzw. 93 Prozent