Rechtsanwältin Anika Nadler

Die Tätigkeitss­chw­er­punk­te von Ani­ka Nadler bilden das Arbeits- und Sozialver­sicherungsrecht.

Im Arbeit­srecht liegt der Fokus auf der Arbeit­nehmerüber­las­sung und bei der Gestal­tung von Dienst- und Werkverträ­gen. Hierzu berät sie Unternehmen jed­er Größe bun­desweit. Fern­er berät sie glob­al tätige Unternehmen im Zusam­men­hang mit inter­na­tionalen Per­son­al­trans­fers und bei geplanten Ansied­lun­gen in Deutschland.

Der Branchen­fokus von Ani­ka Nadler liegt in den Bere­ichen Health, Per­sonal­dien­stleis­tun­gen, IT und Bau. Sie ist zudem bun­desweit als Ref­er­entin in den Bere­ichen Arbeit­srecht und Arbeit­nehmerüber­las­sung aktiv.

Frau Nadler berät ihre Man­dan­ten auch auf Englisch und Französisch.

Sie ist Mitau­torin der Mono­gra­phie:

  • „Kün­stliche Intel­li­genz im Arbeit­srecht“ in »KI & Recht kom­pakt« (Matthias Hart­mann Hrsg.), erschienen bei Springer Vieweg

Außer­dem ist Ani­ka Nadler Autorin divers­er Veröf­fentlichun­gen, u.a.:

  • Keine Alters­diskri­m­inierung durch Befris­tun­gen“, Arbeit und Arbeit­srecht 2018, S. 436
  • Rechts­fra­gen des § 8 Abs. 2 S.3 Halb­satz 2 Arbeit­nehmer­entsendege­setz“, FA Arbeit­srecht, 2018, S. 110 ff.
  • Einst­weiliger Rechtss­chutz gegen die Ver­sa­gung der Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung“, Neue Zeitschrift für Sozial­recht 2018, S. 336