Aktuell

Erste Regionaldirektionen nehmen ihr Auskunftsverlangen gegen CGZP-Anwender zurück

22.07.2011
Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen hat ihre Aufforderung an CGZP-Anwender, Beiträge gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund nachzumelden und hierüber "Auskunft" zu erteilen, aufgrund des öffentlichen Drucks zurückgenommen.

In ihrem Schreiben vom 20. Juli 2011 teilt die Regionaldirektion mit:

"..In Absprache mit der Deutschen Rentenversicherung, welche Beratungstermine anbietet und Prüfungen zur Nachberechnung durchführt, wurde vereinbart, dass die von mir gesetzte Frist bis zum Abschluss der Prüfungen durch die Rentenversicherung ausgesetzt wird..."

Da nach der aktuell herausgegebenen HEGA 05/11-03 auf Sanktionen gegen solche Erlaubnisinhaber verzichtet wird, die eine Beitragsfeststellung unter Vorbehalt anerkennen, gleichwohl dagegen Rechtsmittel einlegen, können Regionaldirektionen nun keinen unzulässigen Druck auf Personaldienstleister durch eine nicht gerechtfertigte Androhung der Erlaubnisentziehung ausüben!

Der wesentliche Auszug aus den HEGA 05/11-03 lautet hierzu:

" Zu einer dritten Fallgruppe gehören die Erlaubnisinhaber, die ihre Pflicht zur Nachentrichtung von Beiträgen grundsätzlich nicht anerkennen. Hier kommen verschiedene erlaubnisrechtlichen Vorgehensweisen in Betracht. Eine Entscheidung durch die Erlaubnisbehörden wird in diesen Fällen jedoch erst getroffen, wenn auch die Rentenversicherung den Nachzahlungsanspruch im Rahmen einer Betriebsprüfung ausdrücklich festgestellt hat. Auf erlaubnisrechtliche Sanktionen ist jedoch bei der dritten Fallgruppe zu verzichten, wenn der Erlaubnisinhaber zwar seiner Nachzahlungspflicht „unter Vorbehalt“ nachkommt, aber gleichwohl Rechtsmittel gegen die Zahlungsforderung einlegt hat.