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Sensation: Kündigung der Kassiererin Emmely unwirksam!

10.06.2010
Das BAG hat heute anders als die Vorinstanzen entschieden, dass die Kündigung der bei der Supermarkt-Kette Kaisers angestellten Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei geringwertigen Pfandbons nicht gerechtfertigt war (Az. 3 AZR 224/09).

Die Richter des BAG hoben die vorausgegangene Entscheidung des LAG Berlin Brandenburg auf. Dieses hatte entschieden, dass auch die Unterschlagung geringwertiger Sachen grundsätzlich einen Vertrauensbruch darstelle, der eine fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin - auch nach längerer Betriebszugehörigkeit - rechtfertige.

Auch die bisherige Linie des BAG lautete in vergleichbaren Fällen gegenteilig. Sie nahm schon immer eine zweigeteilte Prüfung von Kündigungen anhand folgender Fragen vor:

1. Ist ein Umstand generell geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen? (Das ist bei Bagatelldiebstählen der Fall.)

2. Ergibt eine weitere Interessenabwägung, dass die Kündigung dennoch unverhältnismäßig ist? Hier können weitere Gesichtspunkte berücksichtigt werden, etwa eine lange Unternehmenszugehörigkeit, sonst übliches Verhalten, die Unkenntnis in Bezug auf ausgesprochene Verbote etc.

Gerade beim letztgenannten Punkt hatte die Fachwelt angenommen, dass in dem Verhalten der Kassiererin eine besondere Verwerflichkeit liege, die die Kündigung rechtfertige, weil sie ohne Not Kolleginnen des Diebstahls der Pfandbons verdächtigt haben soll. Ob die Richter ihre Rechtsprechung grundsätzlich revidieren oder lediglich im Einzelfall anders entscheiden haben, lässt sich dennoch erst nach der Urteilsbegründung sagen. Tatsache ist: dieses Ergebnis hatte kaum jemand für möglich gehalten.

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