Kurzarbeitergeld (Kug)

Zeitarbeitunternehmen besitzen seit November 2008 einen Anspruch auf Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug). Diese Entscheidung von Gesetzgeber und Bundesagentur für Arbeit kam zum damaligen Zeitpunkt überraschend, weil das Bundessozialgericht noch im Vorjahr das Gegenteil entschieden und Zeitarbeitunternehmen jegliche Ansprüche verweigert hatte (BSG L 12 AL 168/05, n.V.). Doch seit der Finanzkrise ist alles anders und der dauerhafte Arbeitsplatzabbau soll auf jeden Fall vermieden werden, weshalb der Kreis der Nutznießer entsprechend erweitert wurde. Ergänzende Regelungen gibt es seit dem 20. Februar 009 (Konjunkturpaket II).

Konjunkturpaket II vom 20. Februar 2009

Die am 20. Februar 2009 in dem "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" enthaltenen Neuregelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung gelten vom 1. Februar 2009 zunächst bis Ende 2010. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100% übernommen werden.
  • Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10%. Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein Wahlrecht, ob er vom Aussetzen des sogenannten Drittelerfordernisses Gebrauch macht oder wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses Kurzarbeitergeld auch an weitere Arbeitnehmer zahlt, die von Entgeltausfällen von 10 % und weniger betroffen sind.
  • Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden.
  • Ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarungen wirken sich nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.
  • Die Antragstellung und das Verfahren zum Kurzarbeitergeld werden vereinfacht.
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit werden umfangreich gefördert.

Erweiterung der Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate - Kurzarbeitergeld Plus

Am 20. Mai 2009 hat die Bundesregierung die Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf maximal 24 Monate beschlossen.

Seit dem 19. Juni 2009 steht fest (Inkrafttreten der Änderungen am 1. Juli 2009), dass Sozialversicherungsbeiträge für ab dem 1. Januar 2009 durchgeführte Kurzarbeit ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs auf Antrag vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Das ganze nennt sich dann Kurzarbeitergeld Plus.

Kurzarbeitergeld auch bei EU-weiten Personaltransfers

Auch bei einer Entsendung innerhalb der EU besteht ein Anspruch auf Gewährung von Kurzarbeitergeld. Das hat das Bayerische LSG am 1.7.2009 entschieden.

Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit

In Umsetzung der neuen Bestimmungen hat die Bundesagentur für Arbeit ihre bisherigen Durchführungsanweisungen überarbeitet und die "Hinweise zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld (Kug) und zur pauschalierten Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Bezieher von Kug" herausgegeben. Hier finden Sie sämtliche Spezialfälle erörtert.

Alternative Qualifizierung - WeGebAU

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde zusätzlich die Ausweitung bestehender Qualifizierungsprogramme außerhalb der Kurzarbeit beschlossen. So hat die Bundesregierung das Programm WeGebAU, das bisher der Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern diente, für alle Beschäftigten geöffnet, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt.

Das bisher auf die Zielgruppen Ungelernte und ältere Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen" ausgelegte Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit hat zum Ziel, diesen Beschäftigten Weiterbildungen durch Förderleistungen zu ermöglichen und zwar bevor Kurzarbeit und Entlassungen ein Thema werden. Ziel ist es, durch Qualifizierungsmaßnahmen die beruflichen Kompetenzen der Beschäftigten zu erhöhen und auf diese Weise auf längere Sicht Entlassungen zu verhindern.

Zusätzlich stellt die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2009 und 2010 für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Zeitarbeit Zuschüsse zur Qualifizierung aus ihrem Haushalt zur Verfügung. Auch hier werden die notwendigen Qualifizierungskosten übernommen.

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