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Es gibt in der Branche drei maßgebliche Tarifwerke. Zwei davon wurden von einer DGB-Tarifgemeinschaft mit dem iGZ bzw. dem BZA abgeschlossen, der dritte Tarifvertrag gilt zwischen dem Christlichen Gewerkschaftsbund Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Die wesentlichen Bestimmungen finden sie nachfolgend:
Bitte wählen Sie:
iGZ - vollständiges Tarifwerk
BZA - vollständiges Tarifwerk
AMP - Manteltarifvertrag
AMP - Entgeltrahmentarifvertrag
AMP - Entgelttarifvertrag West
AMP - Entgelttarifvertrag Ost
Der AMP hat noch eine Reihe weiterer Tarifverträge (Beschäftigungssicherung, Azubi-TV etc.) vereinbart bzw. separate Protokollnotizen veröffentlicht. Diese finden Sie auf der Hompepage des AMP.
Zeitarbeitunternehmen müssen in Branchen, die in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wurden, Tariflöhne der jeweiligen Branchentarifverträge bezahlen, mehr unter "Mindestlöhne Branchen".
