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Die wesentlichen Inhalte des Überlassungsvertrages werden durch § 12 AÜG bestimmt:
- Schriftform
- Erklärung über die Erlaubnis
- Merkmale der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers und erforderlich berufliche Qualifikation
- Geltung der Arbeitsbedingungen beim Kunden, sofern kein Tarifvertrag angewandt wird.
Daneben gibt es eine Reihe nützlicher Inhalte wie z.B.
- Haftungsbegrenzungen
- Provisionsregelungen
- Fälligkeitsregelungen etc.
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