1. Dezember 2016

Tarifabschluss für Entgelttarifvertrag zwischen VGZ und DGB ab 2017

Am 30. Novem­ber 2016 war es so weit: Nach lan­gen Ver­hand­lun­gen haben sich die Ver­hand­lungs­ge­mein­schaft Zeitar­beit (VGZ) und die Tar­ifge­mein­schaft Lei­har­beit des Deutschen Gew­erkschafts­bun­des (DGB) auf einen neuen Tar­i­fab­schluss für den Ent­gelt­tar­ifver­trag geeinigt. Die Tar­if­part­ner haben eine Anpas­sung in mehreren Stufen vereinbart.
Die erste Anpas­sungsstufe wird zum 1. März 2017 wirk­sam, die Laufzeit für diese Stufe beträgt 13 Monate. Hier wer­den die Ent­gelte in der Ent­gelt­gruppe 1 auf 9,23 € (West) und auf 8,91 € (erhöht).

Bere­its vorher zu beacht­en: Um den Anforderun­gen des Min­dest­lohnge­set­zes gerecht zu wer­den, wer­den die Ent­gelt­grup­pen 1 und 2 Ost zum 1. Jan­u­ar 2017 auf 8,84 EUR (EG 1) und 8,89 EUR (EG 2) angepasst.
Für die fol­gen­den Anpas­sungss­chritte gilt dann:
Zum 1. April 2018 (2. Stufe):
Erhöhung Ent­gelte West: Alle EG: 2,8 %
Erhöhung Ent­gelte Ost: Alle EG: 4,0 %
Laufzeit bis zur 3. Stufe: 12 Monate