7. Juni 2017

Buch-Veröffentlichung: Handbuch Leiharbeit und Werkverträge

Recht­san­walt Ole-Jonas Bödek­er hat zusam­men mit Dr. Hanns-Uwe Richter, Doris Kilg, Dr. Jan L. Teusch, Dr. Car­men Sil­via Her­gen­röder, Silke Beck­er, Dr. iur. Mar­tin Kock und Dr. Gui­do Nor­man Motz
das Hand­buch: Lei­har­beit und Werkverträge beim Forum Ver­lag Herk­ert veröffentlicht.

Handbuch: Leiharbeit und WerkverträgeInhalt

Das im Mai 2017 erschienene Buch richtet sich in erster Lin­ie an Unternehmen, die Fremd­per­son­al ein­set­zen. Es ermöglicht ihnen, sich schnell über die ver­schärften Regelun­gen des reformierten Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­set­zes (AÜG), sowie dessen prak­tis­che Umset­zung zu informieren — um den Ein­satz von Fremd­per­son­al und Zeitar­beit stets rechtssich­er zu gestalten.

Beson­ders inter­es­sant ist, dass sich das Buch mit der Sicht der Kun­den bzw. Entlei­her einge­hend befasst.

Das Kapitel von Rechtsanwalt Ole-Jonas Bödeker

Eröffnet wird “Lei­har­beit und Werkverträge” mit einem Kapi­tel über das im April 2017 reformierte AÜG, welch­es unser Kol­lege Ole-Jonas Bödek­er ver­fasst hat. Hierin wird zunächst ein Überblick über sämtliche rel­e­van­ten Änderun­gen der jüng­sten AÜG-Reform gegeben und erläutert, was die jew­eili­gen Beweg­gründe des Geset­zge­bers waren, die Regelun­gen jew­eils zu ver­schär­fen. Darauf auf­bauend geht O.-J. Bödek­er im Einzel­nen und detail­liert auf die für den Entlei­her rel­e­van­ten Punk­te, wie z.B. Über­las­sung­shöch­st­dauer, Equal Treatment/ Equal Pay, Anforderun­gen an den Arbeit­nehmerüber­las­sungsver­trag, ein. Mit ein­er Vielzahl von Prax­is­tipps und ‑beispie­len, in ein­er Sprache, die es dem Per­son­aler im Büro ermöglichen soll, schnell das Prob­lem und die Lösung zu ver­ste­hen, wird das erste Kapi­tel abgerundet.

Weitere Kapitel

Die weit­eren Kapi­tel wur­den von namen­haften Recht­san­wäl­ten erstellt, die sich in einzel­nen Kapiteln mit dem Ver­hält­nis zwis­chen Entlei­her und Ver­lei­her befassen, Aus­nah­men und Gestal­tungsmöglichkeit­en, der Zusam­me­nar­beit mit dem Betrieb­srat, der Abgren­zung zwis­chen Werk- und Dien­stverträge sowie Rechts- Haf­tungs- und Zahlungsfolgen.