27. Juli 2017

Buchveröffentlichung: Zeitarbeit und Arbeiten 4.0

RA Jörg Hen­nig hat zusam­men mit Prof. Dr. Wolf­gang Böhm und Dr. Cor­nelius Popp das prax­is­na­he Hand­buch “Zeitar­beit und Arbeit­en 4.0″ bere­its in 4. Auflage im Luchter­hand Ver­lag veröffentlicht.

Die Neu­flage des Hand­buchs richtet sich wie bish­er vor allem an Unternehmer, Führungskräfte und Dispo­nen­ten von Per­sonal­dien­stleis­tern, Per­son­alleit­er, Gew­erkschaften und Betrieb­sräte sowie Recht­san­wälte und Personalberater.

Der erweit­erte Titel der Neuau­flage ist Pro­gramm. Arbeit­nehmerüber­las­sung und Zeitar­beit sind heute nurmehr ein Instru­ment unter anderen bei Flex­i­bil­isierungsstrate­gien. Den­noch bleiben sie weit­er­hin von zen­traler Bedeu­tung für flex­i­blen Per­son­alein­satz. Aber neue For­men der Arbeit­sor­gan­i­sa­tion gewin­nen zunehmend an Boden: Crowd­work­ing, Free­lanc­ing, Matrix­ein­sätze, Home­of­fice, simul­ta­ne­ous engi­neer­ing, Inter­im Man­age­ment, Work and Trav­el etc. Das wird die Arbeitswelt von Mor­gen stärk­er verän­dern als die nach langem Gez­erre Gesetz gewor­dene AÜG-Reform 2017. Dieser Entwick­lung trägt die Neuau­flage Rech­nung: sowohl bei den The­men als auch bei ihrer Gewichtung.

Auch wenn es auf den ersten Blick anders scheinen mag, sind alle Ein­satz­for­men miteinan­der ver­wandt. Im Kern geht es immer um die Frage, wer wie weit­ge­hend das Direk­tion­srecht ausübt, es überträgt, darauf verzichtet oder es lock­ert. Wird es bei der Zeitar­beit auf den Kun­den über­tra­gen, wird bei Dienst- und Werkver­trag darauf verzichtet. Oder es wird bloß gelock­ert – wie bei Free­lancere­in­sätzen, im Mobile Office oder in Matrixstruk­turen. Dann spricht man von ent­gren­zten Arbeitswel­ten. Am Ende geht es immer um die Gretchen­frage: Wer übt tat­säch­lich und inwieweit das Direk­tion­srecht aus?

Auch für die vierte Auflage gilt: Aus der Prax­is für die Prax­is. Die strik­te Prax­isori­en­tierung bes­timmt die Darstel­lungsweise. Sie fol­gt nicht den Geset­zen und ihrer Para­graphen­folge, son­dern geht von betrieblichen Handlungs‑, Prob­lem- und Entschei­dungs­feldern aus. Bei strit­ti­gen Fra­gen wer­den möglichst höch­strichter­liche Grund­satzentschei­dun­gen herange­zo­gen, andern­falls die gefes­tigte Recht­sprechung der Instanzgerichte und/oder die herrschende Mei­n­ung (h.M.). Abwe­ichende Auf­fas­sun­gen – ein­schließlich der eige­nen – wer­den ergänzend aus­gewiesen. Der Nach­weis von Fund­stellen ist nicht dem Anspruch auf Voll­ständigkeit verpflichtet, son­dern fol­gt allein dem Kri­teri­um der prak­tis­chen Relevanz.

Arbeit­srechtliche Mate­rien, die nicht spez­i­fisch sind für einen der Prob­lemkreise, sind nicht Gegen­stand dieses Hand­buchs (so z.B. beim Kündi­gungsrecht nicht die per­so­n­en- und ver­hal­tens­be­d­ingte, wohl aber die betrieb­s­be­d­ingte Kündi­gung). Das­selbe gilt für Regelun­gen, welche für die Zeitar­beit und Arbeit­en 4.0 von beson­der­er Bedeu­tung sind (z.B. Möglichkeit und Gren­zen der Führung von Arbeit­szeitkon­ten oder Freizügigkeit der Arbeit­nehmer im EWR). Entsprechend wird auf steuer- und sozialver­sicherungsrechtliche Fra­gen nur dann und dort einge­gan­gen, wo für die Zeitar­beit Beson­der­heit­en gel­ten (z.B. Lohn­s­teuer bei bezuschusster Gemein­schaftsverpfle­gung im Kun­den­be­trieb, sub­sidiäre Haf­tung für nicht abge­führte Lohn­s­teuer und Sozial­ab­gaben) oder wo eine für die Zeitar­beit typ­is­che Beschäf­ti­gungsart Beson­der­heit­en aufweist (z.B. bei ger­ingfügig Beschäftigten).

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Zeitarbeit und Arbeiten 4.0

Handbuch für die Praxis

von Wolf­gang Böhm / Jörg Hen­nig / Cor­nelius Popp

564 Seit­en, gebunden
ISBN: 978–3‑472–08955‑1